Die ÖGK informierte vor kurzem nochmals in einen Rundschreiben:
Wer als Unternehmer, als Dienstgeber oder auch als Bevollmächtigte bisher die Handy-Signatur für den Einstieg ins USP (Unternehmerserviceportal) verwendete, der muss jetzt rasch umsteigen.
Die ÖGK gibt bekannt, dass künftig die Onlineservices wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung nur mehr mit der ID Austria funktionieren werden.
Die ID Austria wurde neu geschaffen, um einen wesentlich grösseren Radius für Zugänge zu Behörden und Verwaltung als bisher. Sie wird in zwei Varianten angeboten (kostenlos):
- ID Austria mit Vollfunktion
Wenn Ihre Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde (z.B. über Finanzonline beantragt), können Sie sofort auf die ID Austria mit Vollfunktion umsteigen. Einfach die App „Digitales Amt“ im App-Store herunterladen, den Anleitungen folgen und fertig. Ihre Passwörter sollten Sie dabei griffbereit haben. - ID Austria mit Basisfunktion
Für alle anderen, die ihre Handysignatur z.B. über die damalige GKK bekommen haben oder die noch eine Bürgerkarte besitzen, also nicht von einer Behörde, gibt es zumindest beim Start die Basisfunktion. Für die Vollfunktion ist dann einmalig ein Behördengang nötig, um die Registrierung durchführen zu lassen.
Als Registrierungsbehörden gelten BH (Bezirkshauptmannschaft), Magistrat, Gemeinde, Finanzamt und die LPD (Landespolizeidirektion).
Wenn Sie bisher auch den e-tresor von a-trust genutzt haben – dieser wird ebenfalls heuer noch eingestellt. Die gesicherte Ablegemöglichkeit für Dokumente gibt es dann in der App „Digitales Amt“.
Weitere Informationen finden Sie hier -> ID-Austria