Berits mit 1. Juni 2023 wurde kundgemacht, dass ab morgen, 1.Juli 2023, die letzten Cov19 Verordnungen fallen. Das betrifft unter anderem
- die Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten, in der die Wortfolge „SARS-CoV-2“ entfällt.
- Außerdem werden beispielsweise die Verordnung betreffend der Absonderung Kranker, die Verordnung betreffend der Betriebsbeschränkungen sowie die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung aufgehoben.
Ab 1. Juli 2023 ist SARS-COV-2 keine meldepflichtige Krankheit mehr.