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Steuerberatung Huemer

Aufhebung der Covid-19 Verordnunungen mit 1.Juli 2023

Berits mit 1. Juni 2023 wurde kundgemacht, dass ab morgen, 1.Juli 2023, die letzten Cov19 Verordnungen fallen. Das betrifft unter anderem

  • die Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten, in der die Wortfolge „SARS-CoV-2“ entfällt.
  • Außerdem werden beispielsweise die Verordnung betreffend der Absonderung Kranker, die Verordnung betreffend der Betriebsbeschränkungen sowie die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung aufgehoben.

Ab 1. Juli 2023 ist SARS-COV-2 keine meldepflichtige Krankheit mehr.

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