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Steuerberatung Huemer

USt-Schuld kraft Rechnungslegung

Um der jüngsten Rechtsprechung des EuGH gerecht zu werden, wird die Regelung über die Entstehung der Steuerschuld kraft Rechnungslegung angepasst.

Kommt es zu keiner Gefährdung des Steueraufkommens, so entsteht keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung und ist daher keine Berichtigung der Rechnung für den Entfall der Steuerschuld notwendig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Leistungen an Endverbraucher erbracht werden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

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