- Gesetzliche Verankerung der Steuerberater-Quotenregelung
Die bestehende Steuerberater-Quotenregelung wird erstmals gesetzlich verankert. Für berufsmäßig vertretene Steuerpflichtige müssen demnach die Steuererklärungen bis längstens 31. März des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Diese Frist kann vom Finanzamt längstens bis zum 30. Juni verlängert werden. Die Quotenregelung gilt nicht für Einkommensteuererklärungen, mit denen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, erklärt werden.
- Verwaltungsvereinfachungen für Landes- und Gemeindeabgaben
Ländern und Gemeinden wird es ermöglicht, Abgaben von höchstens € 300 durch eine formlose Zahlungsaufforderung anstelle einer Bescheiderlassung vorzuschreiben.