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Steuerberatung Huemer

E-Rechnung – Rechnungen an den Bund oder an Länder und Gemeinden

Für Unternehmen besteht im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdiensstellen in Österreich seit 2014 die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung.

Seit 2019 müssen auch Länder, Gemeinden sowie dem öffentlichen Vergaberecht unterliegende Institutionen und Unternehmen in der Lage sein, strukturierte Rechnungen elektronisch zu akzeptieren. Die ÖBB lädt bereits jetzt ihre Geschäftspartner dazu ein, Rechnungen im Format ebInterface über das Portal E-RECHNUNG.GV.AT elektronisch einzubringen.

Elektronische Rechnungen an den Bund bzw. die Verwaltung müssen spezielle Anforderungen und Vorschriften hinsichtlich Format, Inhalt sowie Art der Einbringung erfüllen. Die To-do-Liste zur E-Rechnung bietet eine praktische Anleitung, was Sie tun müssen.

Ihre WKO bietet einige Online-Tools und Services zur E-Rechnung an.

Quelle: WKO

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