Laut Wirtschaftskammer Österreich gibt es 35.000 Neugründungen pro Jahr, aber nur zwei Drittel dieser Unternehmen überleben länger als fünf Jahre.
Abgesehen von Gründen, die in der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Basis-Wissen an unternehmerischem Know-How liegen, krankt es oft auch am Durchblick für all die Zahlungen, die speziell im Laufe des dritten Jahres nach der Gründung automatisch auf Sie zukommen. Diesem Bereich wollen wir uns in diesem Artikel widmen.
Sozialversicherung – die SVS
Sie sind pflichtversichert – das bedeutet, Sie müssen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen. Das ist natürlich bei der Gründung noch nicht absehbar, nur schätzbar. Daher werden Sie gefragt, was Sie im Gründungsjahr und den folgenden Jahren an Umsatz und an Gewinn erwarten, um eine vorläufige Einstufung zu berechnen. Auf Grund dieser vorläufigen Berechnung zahlen Sie dann im Quartal oder auch monatlich Ihre Beiträge.
Erst wenn das betreffende Jahr komplett abgeschlossen ist und ein Steuerbescheid vom Finanzamt dafür vorliegt, kann Ihre zuständige Sozialversicherung die tatsächlichen Beiträge für Sie berechnen. Gerade im Gründungsjahr neigt man dazu, Zahlungen zu vermeiden oder aufzuschieben, daher kommt es für das Gründungsjahr fast immer zu hohen Nachzahlungen in der Sozialversicherung. Diese werden dann Ihren laufenden Quartalszahlungen hinzu gerechnet und somit kann Ihre Belastung dadurch enorm steigen.
Als Basis gilt, dass die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pensionsversicherung knapp 30% Ihres Einkommens betragen. In den ersten Gründungsjahren gibt es zwar etwas günstigere Beiträge, aber zur Nachzahlung kommt es auch hier. Gleichzeitig werden die laufenden Vorauszahlungen erhöht. Im schlimmsten Fall kann es daher dazu kommen, dass Sie statt den gewohnten 300 € monatlich nun 1.200 zu zahlen haben. Daher sollten Sie sich ab dem ersten Tag im Gründungsjahr Geld zur Seite legen – etwa 25% Ihres Einkommens – um diese Erhöhungen zu stemmen, die in der Regel erst im dritten oder gar erst im vierten Jahr nach der Gründung auf Sie zukommen.
Freiwillig können Sie sich natürlich auch selbst hochstufen und Ihre Beiträge auf monatlichen Bankeinzug stellen lassen. Das bringt Ihnen sogar steuerliche Vorteile, weil die Sozialversicherung als Absetzposten gilt, und vermindert Ihr Risiko auf hohe Nachzahlungen enorm.
Zur Veranschaulichung hier ein Screenshot der Tabelle mit den Mindest- und den Höchstbeiträgen:
Einkommensteuer – das Finanzamt
Auch hier läuft die Berechnung ähnlich wie bei der Sozialversicherung. Sie geben bei Gründung Planzahlen an. Auf dieser Basis erhalten Sie die Vorschreiben für die quartalsmässigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen ( ESt-VZ). Auch hier wird erst nach Vorliegen Ihrer Steuererklärung die tatsächliche Höhe Ihrer Einkommensteuer ermittelt. Das Gründungsjahr wird in der Regel erst ein bis sogar zwei Jahre später abgeschlossen und eine Steuererklärung erstellt. Daher kommen auch diese Nachzahlungen und erhöhten Vorauszahlungen frühestens im dritten Jahr.
Auch hier gilt: legen Sie sich etwa 25% Ihres Einkommens monatlich zur Seite, um vorzusorgen.
Kurz gesagt:
Etwa die Hälfte Ihrer Einnahmen gehört genau genommen gar nicht Ihnen, sondern bereits dem Finanzamt oder der Sozialversicherung.