Was bisher in der Öffentlichkeit nur am Rande Platz fand, ist jetzt bereits beschlossene Sache. Die neue ORF-Haushaltsabgabe, die die GIS-Gebühren ersetzt, gilt nicht nur für jeden Haushalt (Hauptwohnsitz), sondern auch für jedes Unternehmen.
Die Finanz zählt sie nicht zu den „Lohnnebenkosten“, weil die Höhe der Abgabe aber an die Bruttolohnsumme des Unternehmens gekoppelt ist, wird sie dennoch indirekt dazu.
Tatsächlich ist die ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen nicht, wie andere Lohnnebenkosten, direkt an die einzelnen ausbezahlten Brutto-Löhne gekoppelt, sondern orientiert sich an deren Summe im Vorjahr. Dazu gibt es eine Staffelung:
Bis zu einer Lohnsumme von 1,6 Millionen Euro zahlt das Unternehmen eine ORF-Haushaltsabgabe, bis zu drei Millionen Euro zwei ORF-Beiträge, bis zehn Millionen sieben, bis 50 Millionen zehn, bis 90 Millionen 20 und ab 90 Millionen 50. Auch bei mehr als zwei entsprechend großen Standorten ist das Maximum pro Unternehmen mit 100 ORF-Beiträgen festgelegt. Von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind Ein-Personen-Unternehmen, deren Betriebsadresse ident mit der Haushaltsadresse ist und sämtliche Unternehmen, die von der Kommunalsteuer befreit sind (in erster Linie gemeinnützige Firmen).
[Quelle: brutkasten.com]