Ab sofort können Sie sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II bis 02.11.2023 voranmelden. Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt.
Bitte beachten Sie, dass alle Informationen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie zu verstehen sind. Hierbei kann es noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.
Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird.
Wichtig: Die Antragsmöglichkeit ist mit den bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen verknüpft. Beachten Sie die korrekte Schreibweise, da die Angaben im Nachgang nicht mehr geändert werden können!
Anbei der Link zur Medieninformation des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft vom 16. Oktober 2023.
Alle Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf der Internetseite zum aws Energiekostenzuschuss II.
Bitte beachten Sie auch, dass Energiemehrkosten von gemeinnützigen Organisationen, die einer etwaigen unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, im Zuge des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert werden. Ein separater Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen befindet sich derzeit in Ausarbeitung, wird aber ausschließlich Energiemehrkosten bezuschussen, die in keinem Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen.
unsere bisherigen Beiträge dazu:
UPDATE: ENERGIEKOSTENZUSCHUSS II
UNTERNEHMER-ENERGIEKOSTENZUSCHUSS = BETRIEBSEINNAHME
ENERGIEKOSTENZUSCHUSS II – GÜLTIG FÜR 2023
Hier noch ein Überblick über den Upload – bereit gestellt vom aws