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Steuerberatung Huemer

Steuertipps zum Jahresende 2023 für Unternehmen – Disposition Einnahmen und Ausgaben

Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps für Unternehmer, für Arbeitgeber & Mitarbeiter, für Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen zu werfen, damit alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt werden und nichts übersehen wird. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater. Was ist vor dem 31. Dezember 2023 noch unbedingt zu erledigen?

 Steuertipps für Unternehmer

 

Disposition über Erträge / Einnahmen bzw Aufwendungen / Ausgaben

Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Beachten Sie auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben (zB Akonto auf Wareneinkäufe, Mieten 2024 oder GSVG-Beitragsnachzahlungen für das Jahr 2023) und Verschieben von Einnahmen in das Folgejahr ihre Einkünfte steuern. Dabei ist aber zu beachten, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, dem Jahr zuzurech­nen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

 

Diese Dispositionen sind im Jahr 2023 besonders interessant, da im Jahr 2024 folgende nachhaltige Steuerentlastungen durchgeführt werden:

  • Senkung der 3.Tarifstufe der Einkommensteuer von 41% auf 40%
  • Valorisierung der Tarifgrenzen im Rahmen der Abschaffung der „kalten Progression“
  • Senkung der Körperschaftsteuer von 24% auf 23%

 

TIPP: Diese Steuersenkungen führen in aller Regel dazu, dass Ausgaben (sofern mit Gewinnen verrechenbar) im Jahr 2023 getätigt bzw Einnahmen möglichst im Jahr 2024 erzielt werden sollten.