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Steuerberatung Huemer

wichtig bis 31.12.2023 – Registrierkassa, Spendenbeleg, Gewinnfreibetrag

Nicht vergessen – diese drei Dinge sind noch bis 31.12.2023 zu erledigen:

 

 

  • Registrierkassa

Vergessen Sie nicht auf den Jahresendbeleg!
Manche Systeme erstellen ihn automatisch, manche müssen händisch angewählt werden. Auf jeden Fall muss der Beleg gutleserlich zu Ihrer Buchhaltung vom Dezember! Eine zwingende Meldung und ein Hochladen in Finanzonline ist nötig.
Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2023 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Denken Sie auch an die Sicherung auf einem externen Datenspeicher. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2024 Gelegenheit dazu. Für webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte automatisiert durchgeführt.

  • Spenden

Gerade in der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet. Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinnes bzw bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens für das Jahr 2023 als Betriebsausgabe/Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Spenden, die bis zum 31.12.2023 überwiesen werden, können noch für das Jahr 2023 steuerlich geltend gemacht werden.

  • Gewinnfreibetrag

Die zur Ausnutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages angeschafften Wertpapiere müssen bis spätestens 31.12.2023 auf Ihrem Depot eingebucht sein.

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