Für Pensionistinnen und Pensionisten, die neben der Regelpension noch in einem Dienstverhältnis ihrer Arbeit nachgehen und mehr verdienen als die Geringfügigkeitsgrenze (2014: € 518,44) gibt es eine Vergünstigung. Und zwar entfällt der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung.
Vorerst ist diese Vergünstigung befristet mit den Jahren 2024 und 2025.
Genaue Details dazu finden Sie auf den Seiten der ÖGK