Die Sozialversicherung der Selbständigen ( SVS ) informiert in ihrem neuesten Magazin, dass die Einnahmen aus der Einspeisung elektrischer Energie aus PV-Anlagen grundsätzlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesehen werden. Daher droht bei entsprechender Höhe der Einkünfte auch die Steuerpflicht und dazu noch die Sozialversicherungspflicht.
Einkommensteuerpflicht:
Seit 2023 sind Einkünfte natürlicher Personen (also keine Vereine etc.) aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Aber die Anschlussleistung der Anlage darf nicht höher sein als 25 kWp und die sogenannte Engpassleistung der Anlage muss unter 35 kWp liegen.
Sozialversicherungspflicht:
Sofern die Einnahmen wie oben beschrieben auch einkommensteuerfrei bleiben, besteht auch keine SV-Pflicht. Wenn Sie allerdings keine Steuerbefreiung erhalten, führen diese Einnahmen auch zu einer Pflichtversicherung nach dem GSVG. Dabei gilt eine Versicherungsgrenze von € 6.221,28 jährlich. Sollten Sie bereits eine bestehende Pflichtversicherung haben, erhöhen die Einnahmen aus der Netzeinspeisung Ihre Beitragsgrundlage.
Hinweis: Als Einnahmen zählen hier die Einkünfte aus der Überschusseinspeisung.
[Quelle: Magazin der SVS 1/2024]