Am 30.Juni sind jährlich wiederkehrende Arbeiten zu erledigen:
30.6.2024: Einreichung der Steuerklärungen 2023 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
30.6.2024: Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2024 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2023 stellen.
30.6.2024: Antrag auf Zuerkennung der Spendenbegünstigung – rückwirkend Spendenabzugsfähigkeit für das Jahr 2024
Der Antrag kann ab April 2024 gestellt werden. Wird der Antrag bis 30.6.2024 gestellt, so entfaltet die Eintragung in die Liste rückwirkend für Zuwendungen ab 1.1.2024 ihre Wirkung. Es sind daher alle Spenden 2024 abzugsfähig, auch jene, die bereits vor der Anerkennung geleistet worden sind.