Die ab 1.7.2024 geltenden Zinsen im Überblick:
Eine Veränderung des EZB-Leitzins von weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes bleibt außer Betracht. Daher hat die Zinssatzsenkung der EZB um 0,25 % keine Auswirkung auf die aktuell geltenden Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelung für Stundungszinsen gilt hier wieder der 4,5%ige Zuschlag auf den jeweils geltenden Basiszinssatz.
Antrag Handwerkerbonus für Leistungen ab dem 1.3.2024
siehe ausführlichen Beitrag zum Handwerkerbonus 2024 und 2025