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Steuerberatung Huemer

Soforthilfe für vom Hochwasser Betroffene

Die aktuelle Hochwassersituation führt in vielen Regionen Österreichs bei den betroffenen Unternehmen zu massiven Problemen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet daher für alle in Not geratenen Betriebe unbürokratische Soforthilfen an. Diese umfasst Maßnahmen wie Stundungen, Ratenvereinbarungen, sowie Kulanzregelungen bei Meldeverspätungen oder Beitragsprüfungen.

TIPP: Sollten Sie vom Hochwasser betroffen sein, kontaktieren wir den für Sie zuständigen Ansprechpartner bei der ÖGK.

 

Die steuerlichen Erleichterungen bei Hochwasserkatastrophen wie die Steuerfreiheit von Leistungen aus dem Katastrophenfonds und von freiwilligen Zuwendungen, die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Veranlagung wurden hier bereits ausführlich beschrieben.

Hinweis: Spenden sind nur an spendenbegünstigte Einrichtungen gemäß Liste des BMF abzugsfähig. Direkte Spenden an Betroffene sind nicht abzugsfähig. Eine Ausnahme davon sind werbewirksame „Katastrophenspenden“ von Unternehmen an Betroffene.