höchstgerichtliche Entscheidung aus dem 1. Quartal 2024
Die einkommensteuerliche Angemessenheitsgrenze für Anschaffungskosten von Pkw und Kombi beträgt zwar € 40.000. Diese Grenze versteht sich jedoch inklusive Umsatzsteuer. Kann daher für ein Elektroauto der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, sind nur noch € 33.333 (also der Nettobetrag) als einkommensteuerlich angemessen anzusehen.