Die Abschaffung der kalten Progression bedeutet, dass gewisse Grenzen und Stufen jährlich der Indexanpassung unterliegen, also an die Inflation angepasst werden. Das wiederum bedeutet, dass man auf Grund einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung (die ja an die Inflation angepasst wird) nicht in eine höhere Steuerklasse rutschen kann, da auch die Stufen dafür indexangepasst werden. Allerdings hat man sich für eine Zwei-Drittel-Lösung entschieden. Das restliche Drittel wird für andere Entlastungsmassnahmen verwendet.
Nun wurden bereits die Werte für 2025 veröffentlicht:
- bis 13.308 Euro keine Lohnsteuer 0 %
- ab 13.309 bis 21.617 Euro 20 %)
- ab 21.618 bis 35.836 Euro 30 %
- ab 35.837 bis 69.166 Euro 40 %
- ab 69.167 bis 103.072 Euro 48 %
Und so wird das dritte Drittel verwendet:
- Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
- Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
- Kilometergeld wird erhöht und ökologisiert: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
- Der Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen wird attraktiert: Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
- Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.
- Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.
- Die Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro angehoben. Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer.