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Steuerberatung Huemer

OGH-Entscheid: Steuerliche Unternehmensgruppe mit ausländischem Gruppenträger

höchstgerichtliche Entscheidung aus dem 1. Quartal 2024

Das österreichische Körperschaftsteuergesetz erlaubt es einer ausländischen Obergesellschaft (ohne inländische Betriebsstätte) nicht, eine körperschaftsteuerliche Unternehmensgruppe mit ihren inländischen Tochtergesellschaften zu bilden. Das verstößt gegen die EU-Niederlassungsfreiheit. Kraft EU-Recht muss es einer EU-/EWR-Muttergesellschaft möglich sein, mit ihren österreichischen Tochtergesellschaften eine steuerliche Unternehmensgruppe zu bilden.