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Steuerberatung Huemer

bei Familienbeihilfe und Studienbeihilfe erhöhte Zuverdienstgrenze ab 2024

Rechtzeitig zu Beginn des Wintersemesters ist nun klar, dass die Familienbeihilfe und die Studienförderung erhalten bleiben, solange die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2024 € 16.455 (bisher € 15.000) nicht überschritten wird.