Durch die generelle Anpassung vieler Steuerberechnungen an die Inflation (Stichwort Progressionsabgeltung) werden ab 1.1.2025 auch folgende, für viele wichtige, Eckdaten angepasst:
- Kilometergeld
Lange ist es mit € 0,42 gleich geblieben, obwohl die Kosten für ein Fahrzeug immer wieder gestiegen sind. Endlich wird auch hier angepasst und vereinheitlicht.
Der neue Satz für Kilometergeld für PKW, Motorräder und Fahrräder beträgt einheitlich € 0,50/km. Für mitbeförderte Personen kann ein Betrag von € 0,15/km abgesetzt werden. Das soll Fahrgemeinschaften attraktiver machen.
Wird eine betriebliche/berufliche Wegstrecke zu Fuß zurückgelegt, sollen ab Überschreiten der Untergrenze von 1 km Kilometergelder von € 0,38 pro Kilometer abgesetzt werden können. - Kleinunternehmergrenze
Bisher lag die Grenze, ab der ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig wurde, bei € 35.000. Diese Grenze wird nun erhöht auf € 55.000. Damit haben auch „kleine“ Unternehmen wieder etwas mehr Luft nach oben – speziell wenn die Kunden Privatpersonen sind, bringt das Vorteile.
Damit wird auch die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung angepasst. - Taggeld und Nächtigungspauschale
Der Tagsatz bei Dienstreisen wird von € 26.40 auf € 30,00 angehoben. Das bedeutet eine Erhöhung pro Stunde auf € 2,50.
Passend dazu wird die Nächtigungspauschale von € 15,00 auf € 17,00 erhöht.
Natürlich gilt auch weiterhin, dass mit Rechnung mehr angesetzt werden kann – z.B. vom Restaurant oder vom Hotel.