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Steuerberatung Huemer

Änderungen für die Einkommensteuer 2025

Aufgrund der Anpassung der „kalten“ Progression wurden die Tarifgrenzen ab 1.1.2025 neu geregelt. Neben der Anpassung der Tarifstufen und bestimmter Absetzbeträge wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen.

 

  • Überstundenbegünstigung 2024 und 2025

Sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 können Überstundenzuschläge für 18 Überstunden monatlich bis zu € 200 steuerfrei ausbezahlt werden. Ab 2026 wird der Betrag nach derzeitiger Regelung wieder auf monatlich € 120 für 10 Überstunden gesenkt.

  • Tarifstufen 2025

Für die Tarifanpassung wurden die Tarifgrenzen um 3,83% (mit Ausnahme der obersten Tarifstufe von 55% ab € 1 Mio) erhöht.

Die Freigrenze für Sonstige Bezüge wird  2025 auf € 2.570 (2024: € 2.100) angehoben und soll ab 2026 jährlich valorisiert werden.
Die Absetzbeträge 2025 wurden um 5% erhöht.