Aufgrund der Anpassung der „kalten“ Progression wurden die Tarifgrenzen ab 1.1.2025 neu geregelt. Neben der Anpassung der Tarifstufen und bestimmter Absetzbeträge wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen.
- Überstundenbegünstigung 2024 und 2025
Sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 können Überstundenzuschläge für 18 Überstunden monatlich bis zu € 200 steuerfrei ausbezahlt werden. Ab 2026 wird der Betrag nach derzeitiger Regelung wieder auf monatlich € 120 für 10 Überstunden gesenkt.
- Tarifstufen 2025
Für die Tarifanpassung wurden die Tarifgrenzen um 3,83% (mit Ausnahme der obersten Tarifstufe von 55% ab € 1 Mio) erhöht.
Die Freigrenze für Sonstige Bezüge wird 2025 auf € 2.570 (2024: € 2.100) angehoben und soll ab 2026 jährlich valorisiert werden.
Die Absetzbeträge 2025 wurden um 5% erhöht.