Als Unternehmen müssen Sie ohnehin seit Jahren einen eigenen Finanzonline-Zugang haben. Nein, der Zugang vom Steuerberater gilt da nicht. Haben Sie noch immer keinen eigenen Finanzonline-Account, sollten Sie das schleunigst nachholen.
Sie haben einen eigenen Zugang zu Finanzonline und arbeiten auch damit? Dann müssen Sie sich auf die neue 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) umstellen, die in den nächsten Monaten aktiviert wird.
Der Login auf FinanzOnline wird ab 1. Oktober 2025 nur noch mit einer 2-Faktor-Authentifizierung möglich sein. Das Finanzministerium empfiehlt den Nutzerinnen und Nutzern dabei die Verwendung von ID Austria.
Die ID-Austria ist relativ neu und hat die Handy-Signatur abgelöst. Sie zu haben, bringt viele Vorteile – auch private. Sie können damit Dokumente bestellen (Reisepass, Geburtsurkunde etc.), an Volksabstimmungen teilnehmen und vieles mehr. Die ID-Austria ist der perfekte Identitätsnachweis bei allen Behördenwegen online.
Bei der sogenannten 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) werden beim Login zunächst die Zugangsdaten eingegeben, anschließend wird in einem zweiten Bestätigungsschritt Ihre Identität überprüft. Mit der ID-Austria wird es damit notwendig, über diese App die Identitätsbestätigung zu schicken. In der Praxis ist das eine recht einfache Sache – vorausgesetzt, Sie haben eine ID-Austria und damit auch die nötige App am Handy.
Für alle, die ID Austria nicht nutzen können oder wollen, gibt es eine alternative 2-Faktor-Authentifizierung. Ab Februar 2025 kann diese direkt in FinanzOnline eingerichtet werden. Dafür ist ein Smartphone mit einer Authenticator-App (z. B. Google Authenticator oder Microsoft Authenticator) erforderlich.