4490 St.Florian, Leopold-Kotzmann-Straße 11b office@stb-huemer.at 07224/22472 / Fax 0732/210022-1122

Steuerberatung Huemer

Zusammenfassung der einkommensteuerlichen Neuerungen ab 2025

Wir haben über alle diese Neuerungen bereits ausführlich informiert. Trotzdem möchten wir hier nochmals alles kurz zusammenfassen.

der Steuertarif wurde indiziert und angepasst

 

2024 alt 2025 neu
Einkommen Steuersatz Einkommen Steuersatz
für die ersten € 12.816 0% für die ersten € 13.308 0 %
€ 12.816 bis € 20.818 20 % € 13.308 bis € 21.617 20 %
€ 20.818 bis € 34.513 30 % € 21.617 bis € 35.836 30 %
€ 34.513 bis € 66.612 40 % € 35.836 bis € 69.166 40 %
€ 66.612 bis € 99.266 48 % € 69.166 bis € 103.072 48 %
€ 99.266 bis € 1 Mio. 50 % € 103.072 bis € 1 Mio. 50 %
ab € 1 Mio. 55 % ab € 1 Mio. 55 %

 

Absetzbeträge  2025

bei 1 Kind bei 2 Kindern für jedes weitere Kind
Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag bei Partnereinkommen bis € 7.274 € 601 € 813 € 268
Unterhaltsabsetzbetrag € 37 € 55 € 73

 

SV-Rückerstattung (55%) Arbeitnehmer inklusive Pendlerzuschlag zzgl. SV-Bonus Pensionist
jährlich € 487 € 608 € 790 € 669

 

Einschleifgrenzen
Verkehrsabsetzbetrag Grundbetrag erhöht Zuschlag erhöhter VAB Zuschlag zum VAB
jährlich € 487 € 838 € 790 € 14.812 € 15.782 € 19.424 € 29.743

 

  Pensionistenabsetzbetrag Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Grundbetrag Einschleifgrenzen Einschleifgrenzen Partnereinkommen
jährlich € 1.002 € 21.245 € 30.957 € 1.476 € 24.196 € 30.957 € 2.673

Zahlt ein Steuerpflichtiger die Krankheitskosten für den erkrankten (Ehe-)Partner, dann können diese Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, insoweit der erkrankte (Ehe-)Partner das jährliche steuerliche Existenzminimum von € 13.308 unterschreitet.

Sachbezugswerte 2025

Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren bei Erstzulassung in 2025 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:

Sachbezug Fahrzeugtyp CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP max. pm.
2 % alle PKW und Hybridfahrzeuge 2025: über 126 g/km € 960
   1,5 % ökologische PKW und Hybridfahrzeuge   2025: bis 126 g/km € 720
0 % Elektroautos 0 g/km € 0
0 % Fahrräder /E-Krafträder 0 g/km € 0

Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen (E-)Fahrrad) schließt ein Pendler­pausch­ale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden.

Firmenparkplatz

Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge unverändert ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für Elektroautos.

Zinsersparnis

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen oder Gehaltsvorschuss von mehr als € 7.300, liegt ein Sachbezug vor.  Bei variabler Verzinsung ergibt sich die Zinsersparnis aus der Differenz zwischen Referenzzinssatz und dem vereinbarten variablen Sollzinssatz. Bei vereinbarter fixer Verzinsung ist als Referenzzinssatz der von der Oesterreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte „Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre“, der um 10 % vermindert wird, anzusetzen, wobei dieser Zinssatz für den gesamten Zeitraum maßgeblich ist, für den ein fixer Zinssatz vereinbart wurde.

Sachbezugswert Wohnraum gültig ab 1.1.2025

= Richtwertmietzins 1.4.2023 Bgld Knt Slbg Stmk Tirol Vbg Wien
 €/m² Wohnfläche p.m. 6,09 7,81 6,85 7,23 9,22 9,21 8,14 10,25 6,67

Für die Zurverfügungstellung einer arbeitsplatznahen Unterkunft gilt, dass bis zu einer Größe von 35 m² kein Sachbezug anzusetzen ist. Darüber hinaus ist bis zu einer Größe von 45 m² der Sachbezug um 35 % zu mindern. Die Aufteilung der Gemeinschaftsflächen erfolgt nach der Anzahl der Arbeitnehmer, denen die Unterkunft im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum überwiegend (mehr als die Hälfte des Kalendermonats) zur Verfügung gestellt wird.

Pendlerpauschale 2025

Das Pendlerpauschale ist (derzeit) gegenüber dem Jahr 2024 unverändert.

 

in € kleines Pendlerpauschale großes Pendlerpauschale
Entfernung jährlich monatlich jährlich monatlich
2 km – 20 km Null Null 372,00 31,00
20 km – 40 km 696,00 58,00 1.476,00 123,00
40 km – 60 km 1.356,00 113,00 2.568,00 214,00
über 60 km 2.016,00 168,00 3.672,00 306,00

Bei Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale steht zusätzlich der Pendlereuro von € 2 pro Jahr und Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zu. Wird aufgrund von Teilzeit- und Telearbeit nicht täglich der Arbeitsweg angetreten, kommt es zur aliquoten Kürzung des Pendlerpauschales.

Anzahl Fahrten / Monat zum Arbeitsplatz 4 bis 7 Tage 8 bis 10 Tage > 11 Tage
aliquoter Anspruch auf Pendlerpauschale 1/3 2/3 3/3

Am Einfachsten ist es immer, jetzt am Jahresanfang noch zum Pendlerrechner zu gehen -> https://pendlerrechner.bmf.gv.at/
Hier geben Sie Ihre speziellen Daten ein, lassen berechnen und speichern sich das Ergebnis als pdf.

Reisespesen

Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Inland wurden angehoben. Die darin enthaltene Vorsteuer von 10 % kann geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Auslandsdiäten.

Taggeld – Inland Dauer > 3 Std  bis 12 Std aliquot ein Zwölftel € 30,00
Nächtigungsgeld – Inland pauschal anstelle Beleg für Übernachtung € 17,00

 

Das Kilometergeld wurde angehoben und vereinheitlicht.

Km-Geld PKW /Kombi/ Motorrad / Fahrrad Km-Geld je mitbeförderter Person Km-Geld als Fußgänger
 

€ 0,50

 

€ 0,15

 

€ 0,38

pro Jahr max. 30.000 km (Auto),
max. 3.000 km (Motorrad und Fahrrad)
je Wegstrecke min. 1 km

 

Die neue Fahrtkostenersatzverordnung sieht ab 2025 vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrtkosten für eine Dienstreise entweder in Höhe des tatsächlichen Fahrscheinpreises nicht steuerbar ersetzen kann oder alternativ auch durch

  • einen pauschalen Beförderungszuschuss für die ersten 50 km in Höhe von € 0,50 /km, für die weiteren 250 km in Höhe von € 0,20 /km, für darüber hinausgehende km in Höhe von € 0,10 /km, maximal € 109 pro Fahrt abgabenfrei, oder
  • einen Ersatz der fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel.

Für beide Varianten gilt ein abgabenfreier Höchstbetrag von € 2.450 im Kalenderjahr.

steuerfreie Mitarbeiterprämie

Die in den Jahren 2022 und 2023 eingeführte Teuerungsprämie und 2024 als Mitarbeiterprämie bezeichnete Möglichkeit einer zusätzlichen steuerfreien Bonuszahlung von bis zu € 3.000 ist mit Ende 2024 ausgelaufen. Eine Aufrollung des Lohnzahlungszeitraumes 2024 ist bis zum 15.2.2025 möglich.

Überstundenzuschläge

Die als Leistungsanreiz 2024 eingeführte Erhöhung der steuerfreien Überstundenzuschläge für 18 Überstunden (bisher 10) pro Monat mit einem Betrag von bis zu € 200 (bisher € 86) gelten auch im Jahr 2025.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.