Lottospielgemeinschaften erbringen an ihre Kunden eine einheitliche Leistung, die weder eine Vermittlungs- noch Besorgungsleistung ist. Die Organisation und Durchführung von Spielgemeinschaften und Erstellung von Zahlenreihen ist eine Serviceleistung und damit Teil dieser einheitlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistung.