Ermöglichung eines SEPA-Lastschriftmandats beim Finanzamt:
Ab dem 1.7.2019 wird es Abgabepflichtigen möglich sein, Steuerzahlungen durch Bankeinzug des Finanzamts vornehmen zu lassen. Damit wurde endlich eine jahrzehntelange Forderung der Wirtschaft und der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater umgesetzt. Die näheren Regelungen für die Nutzung des SEPALastschriftverfahrens für die Abgabenentrichtung wird in einer noch nicht vorliegenden Verordnung des BMF geregelt werden.