Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) erfolgte die im Regierungsprogramm vorgesehene Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge. Ab dem 1.1.2020 obliegt die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge ausschließlich der Bundesfinanzverwaltung. Zu diesem Zweck werden alle Bediensteten der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse – die Neufassung der bisherigen Krankenkassen), die mit Stichtag 1.10.2018 zeitlich überwiegend mit Tätigkeiten der GPLA befasst sind, dem BMF zugewiesen. Die Bezeichnung der Prüfung wird von derzeit GPLA auf PLAB (Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge) geändert. Unverändert umfasst eine derartige Prüfung auch künftig eine Lohnsteuerprüfung, eine Sozialversicherungsprüfung und eine Kommunalsteuerprüfung. Die Zuständigkeit für die Beitragsvorschreibungen sowie Bescheiderlassungen und die Einhebungs- und Einbringungsmaßnahmen bleibt bei den bisher zuständigen Stellen. Das Revisionsrecht an den Verwaltungsgerichtshof gegen Entscheidungen des BFG und des BVwG bleibt unverändert beim Finanzamt bzw dem BMASGK. Ergänzend dazu wurde dem BMF ein Revisionsrecht gegen Entscheidungen des BVwG im Gefolge einer PLAB eingeräumt.