Wir haben bereits darauf hingewiesen, nun ist es Realität – Steuern können im Lastschriftverfahren abgebucht werden.
Allerdings gilt das vorläufig nur für die quartalsweisen Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Ob und wann z.B. auch die monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen automatisiert abgebucht werden können, ist noch nicht fixiert.
Für alle, die sich dafür interessieren, hier der Link auf die Seite beim BMF, wo Sie auch das Formular finden, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen: