Diese neuen und strengeren Regeln sollen die missbräuchliche Verwendung von Zahlungsmitteln verhindern und sicherstellen, dass der Zahler auch der legitime Nutzer ist. Die betrifft Zahlungen über das Internet, aber auch etwa elektronische Kartenzahlungen an einer Kassa.
Bei einer elektronischen Zahlung muss die Kundenauthentifizierung aus zwei der drei folgenden Elemente bestehen:
- Wissen (etwas, was nur der Benutzer weiß, wie z.B. ein PIN-Code oder ein Passwort)
- Besitz (etwas, was nur der Kunde besitzt, wie etwa eine Bankomat- oder Kreditkarte bei Zahlung an einem Kartenterminal)
- Inhärenz (etwas, was nur der Zahler ist, wie etwa ein Fingerabdruck, das Gesicht bei Gesichtserkennung oder bestimmte andere biometrische Daten)
Die Wirtschaftskammer hat sich erfolgreich für eine Übergangsfrist eingesetzt und zwar wird es eine EU-weite Nachsicht bei der Umsetzung geben. Und sie hat auf ihreren Webseiten einen umfanreichen Artikel dazu zusammen gestellt:
zur Webseite der WKO mit vielen Details zu dieser Umstellung