Diese neue Regelung für die Väter-Karenz im VKG (der Papamonat) ermöglicht, dass ein frischgebackener Vater in der Zeit, in der die frischgebackene Mutter noch den Mutterschutz geniesst (quasi in Krankenstand ist, bevor deren Karenz beginnt), sich selbst auf eigenes Verlangen für die Dauer von einem Monat karenzieren lassen kann. Voraussetzung dafür ist, dass er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Das ist unabhängig von der möglichen Teilung der gesamten Karenzzeit und kommt einer Freistellung gleich, was bedeutet, es gibt keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber für den Dienstnehmer besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Genaueres dazu lesen Sie hier:
Informationen der Sozialversicherung zur Väterkarenz
Informationen des Bundesministeriums zur Väterkarenz
Wissenwertes für Arbeitgeber über die Elternschaft und deren Rechte auf den Seiten der WKO