Ab 1.1.2020 wurden bestimmte Aufzeichnungspflichten für Online-Plattformen und Marktplätze (zB Amazon und AirBnB), die zwar nicht selbst Umsätze ausführen, aber Umsätze im Inland unterstützen bzw vermitteln, eingeführt. Die Aufzeichnungspflichten wurden mit Verordnung des BMF im Detail festgelegt und umfassen die für die Abgabenerhebung relevanten Informationen.
Unterstützt eine Plattform die Vermietung von Grundstücken für Wohn- und Campingzwecke oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, sind auch die Postadresse des Grundstücks, die Aufenthalts- bzw Mietdauer und die Anzahl der Personen, die übernachten bzw – falls nicht erhältlich – die Anzahl und Art der gebuchten Betten anzugeben.
Gleichzeitig mit den Aufzeichnungspflichten wurde auch eine Haftung der Online-Plattformen und Marktplätze für die mit den vermittelten Umsätzen einhergehende Umsatzsteuer normiert. Die Haftung wird schlagend, wenn die Plattform ihren Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Meldungen der Plattformen haben über FinanzOnline entweder über ihren Parteienvertreter, über ihren eigenen Zugang oder über ein für diese Meldeverpflichtungen eigens eingerichtetes Onlineverfahren zu erfolgen.