Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren, dafür eine zusätzliche Bonuszahlung von bis zu € 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Es gibt keine Einschränkungen auf Branchen oder systemrelevante Tätigkeiten. Der steuerfreie Bonus kann auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährt werden, die sich in Kurzarbeit befinden. Eine solche COVID-19-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
TIPP: Inzwischen wurde auch klargestellt, dass dafür keine Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag anfallen.