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Steuerberatung Huemer

Corona – zweiter Lockdown – verbesserte Kurzarbeit

  • Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal 6 Monate beantragt werden.
  • Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30% ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Weitere Verbesserungen konnten bereits erreicht werden:
  • Die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0% ist im November möglich. Betroffene Mitarbeiter werden weiterhin 80-90% ihres Nettoeinkommens erhalten.
  • Rückwirkung: Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. bis längstens 20.11. beantragt werden.
  • Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlich beantragt werden.
  • Erleichterungen bei der Beantragung und Rückmeldung.
  • Die von der Trinkgeldpauschale umfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zusätzlich 100 Euro als Prämie – wird im November vom AMS ausbezahlt.

[Quelle: Medieninformation Bundesministerium]

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