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Steuerberatung Huemer

Corona-Anpassung bei Betriebsveranstaltungen und Geschenken an Mitarbeiter

Jedes Jahr stellt sich die Frage, wie Betriebsveranstaltungen und etwaig verteilte Weihnachtsgeschenke steuer- und beitragsrechtlich richtig zu behandeln sind. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Betriebsveranstaltungen:

Die Kosten für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, die für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen, sind bis zu einem Betrag von höchstens € 365,00 jährlich pro Mitarbeiter von den Lohnabgaben und der Sozialversicherung befreit. Es handelt sich um einen Freibetrag, der auch dann, wenn mehr als € 365,00 für eine Betriebsveranstaltung pro Mitarbeiter aufgewendet werden, bis zu dieser Höhe steuer- und beitragsfrei bleibt.
Als Betriebsveranstaltungen gelten alle Firmenveranstaltungen eines Jahres, wie beispielsweise

    • Weihnachtsfeiern,
    • Betriebsausflüge und
    • kulturelle Veranstaltungen.

Geschenke an Mitarbeiter

Geschenke (z. B. Weihnachtsgeschenke) bis zu einem Freibetrag von jährlich € 186,00 je Mitarbeiter gelten als steuer- und beitragsfreie Sachzuwendung. Es sind die Kosten sämtlicher Geschenke innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Link: auf der Seite der ÖGK finden Sie detaillierte Informationen dazu

wichtige Ergänzung:

Da im Corona-Jahr 2020 Betriebsveranstaltungen eher die Ausnahme waren und die Weihnachtsfeiern heuer wegen Einhaltung der Schutzvorschriften wahrscheinlich ausfallen, soll die Möglichkeit geschaffen werden, den (verbliebenen) Freibetrag für Betriebsveranstaltungen als Geschenkgutscheine, idealerweise der österreichischen Wirtschaft, den Mitarbeitern zukommen zu lassen. Die entsprechende Regelung ist bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlich. Jedenfalls eine überlegenswerte Idee für Dienstgeber.