Auf Grund der nach wie vor hohen Infektionszahlen und neuer noch ansteckender Virusmutationen wurde gestern der bisherige Lockdown verlängert bis derzeit 7. Februar 2021. Alle bisherigen Verordnungen bleiben in Kraft sowie ab 25.1.2021 noch folgender Verschärfungen:
- Abstandhalten wird von einem auf zwei Meter ausgeweitet – der Babyelefant ist quasi mitgewachsen.
- Die Pflicht zur FFP2-Maske (die auch den Träger mindestens zu 92% schützt) gilt ab dann im Supermarkt, in Tankstellenshops und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sinnvollerweise tragen Sie am besten ab sofort eine FFP2-Maske, sofern Sie bereits eine besitzen.
- FFP2-Masken können Sie im Lebensmitteleinzelhandel kaufen – empfohlen wurde den entsprechenden Lebensmittelketten, dass die Masken zum Selbstkostenpreis ausgegeben werden.
- Homeoffice wird überall dort dringend empfohlen, wo es irgendwie machbar ist. Auch wir in der Kanzlei bleiben hauptsächlich im Homeoffice, daher bitte wie schon bisher unbedingt vorher anrufen, wenn Sie kommen wollen, und einen Zeitpunkt vereinbaren, damit auch sicher jemand da sein kann für Sie. Und natürlich – nicht vergessen: die FFP2-Maske mitbringen und auch tragen. Wir selbst müssen das auch – und tun es unserer und Ihrer Gesundheit zuliebe.