Durch die nochmalige Verlängerung des Lockdowns sind weitere Unterstützungsmassnahmen seitens der Regierung nötig. Neben einer Verlängerung des Kurzarbeitsmodells und des Härtefall-Fonds von März bis Juni 2021 wird nun auch der sogenannte Ausfallbonus zur Liquiditätsabsicherung angeboten.
„Mit dem Ausfallsbonus geben wir den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie. Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens. Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des darauffolgenden Monats (z.B. 16. Februar für Jänner). Erstmals kann also der Bonus mit 16. Februar 2021 beantragt werden. Der Antrag kann monatlich durch den Unternehmer selbst in FinanzOnline gestellt werden. Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein bei Abgabe des Fixkostenzuschuss-Antrages, für den Sie wieder unsere steuerliche Hilfe brauchen.