die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen informiert:
Die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler ist geregelt im Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler (BGBl. I Nr. 64/2020). Ergänzend dazu gibt es eine Richtlinie des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, in der Details z.B zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung geregelt sind. weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums .
Den Antrag auf eine Beihilfe aus dem Überbrückungsfonds finden Sie hier.
Nachstehend haben wir die wichtigsten Fragen rund um den Überbrückungsfonds für Sie zusammengefasst:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358&portal=svsportal
Sie finden auf dieser Webseite nicht nur die Antragsformulare, sondern auch viele FAQ’s.