Verdoppelung des Ausfallsbonus für März
Um den Unternehmen im März noch einmal rasch Liquidität zu verschaffen, wird der Ausfallsbonus für März erhöht:
- Statt 15 Prozent Ausfallsbonus können 30 Prozent beantragt werden. Gemeinsam mit den 15 Prozent-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 Prozent des Umsatzrückgangs beantragt werden.
- Zudem wird die Obergrenze für den Ausfallsbonus für diesen Monat von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit können bis zu 80.000 Euro an Ausfallsbonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss beantragt werden.
- Beantragbar ist der erhöhte Bonus für März ab dem 16. April.
Gastgärtenförderung
Als branchenspezifische Unterstützung erhalten Gastgärten-Betreiberinnen und -Betreiber eine Investitionsprämie von 10 Prozent (Mittelbetriebe) bzw. 20 Prozent (Kleinbetriebe) mit einer Untergrenze von 5.000 Euro und einem Deckel von 20.000 Euro.
Kurzarbeitsbonus für Unternehmen & Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Gleichzeitig mit der Kurzarbeit fallen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Urlaubstage an. Um den Unternehmen diese Kosten abzugelten, erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, deren Betriebe seit November durchgehend geschlossen sind, eine Einmalauszahlung von 825 Euro netto als Kurzarbeits-Beitrag.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher von einer Trinkgeldpauschale profitiert haben, erhalten einmalig 175 Euro netto.
- Mit dem Kurzarbeitszuschuss und dem Trinkgeldausgleich beträgt der Zuschuss bis zu 1.000 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.
[Quelle: Corona-UnternehmerInnen Info der WKO]