Seit der Veranlagung 2020 steht eine für Kleinunternehmen maßgeschneiderte Pauschalierungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Einführung basierte auf einem von der WKO entwickelten Modell. Durch das COVID 19 Steuermaßnahmengesetz erfolgte eine Harmonisierung mit der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer.
Damit gelten nun alle Bestimmungen/Grenzen, die für die Kleinunternehmerregelung gelten, deckungsgleich für die Pauschalierung. Diese Pauschalierung ist allerdings ausschliesslich auf gewerbliche Einkünfte und solche aus selbständiger Tätigkeit anwendbar. Wenn Sie z.B. auch noch eine Vermietung dabei haben, müssen diese Beträge gesondert abgerechnet werden.
Ziel ist es, dass Kleinunternehmer mit einer einzigen Einkunftsart künftig nicht mehr selbst eine Steuererklärung abgeben müssen, sondern automatisch über die Pauschalierung und die automatische Meldung der SVS veranlagt werden können.
Viele Details dazu lesen Sie hier auf den Seiten der WKO.