Seit dem 1.7.2021 ist die (gänzliche oder teilweise) Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist, steuerfrei. Eine korrespondierende sozialversicherungsrechtliche Befreiung war zunächst nicht vorgesehen. Dies wurde vom Gesetzgeber nun nachgeholt.
Wird ein Arbeitnehmer überwiegend auf Kosten des Arbeitgebers befördert, steht ihm ein Pendlerpauschale nur für jene Wegstrecke zu, die nicht von der steuerfreien Beförderung umfasst ist.