Das Jahr 2021 ist wie schon das vergangene Jahr geprägt von allerlei Fallfristen, also Fristen, deren Nichteinhaltung zum Verlust von rechtlichen und steuerlichen Vorteilen führen können.
Besonders wichtig und dringend ist die Einhaltung der Abrechnungsfrist der AWS-Investitionsprämie, welche bis 31.5.2021 beantragt werden konnte.
Sämtliche Investitionen, für die eine Förderzusage besteht und die vor dem 1.7.2021 in Betrieb genommen und bezahlt (unbeschadet allfälliger Haftrücklässe) wurden, sind zwingend bis zum 30.9.2021 elektronisch über den aws-Fördermanager abzurechnen. Ab dem 1.7.2021 in Betrieb genommene und bezahlte Investitionen sind dann jeweils innerhalb einer Frist von 3 Monaten abzurechnen.
Die Frist beginnt nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten durchgeführten Investition aller Investitionen Ihres Förderantrags.
Wird zB die letzte Investition, sprich das letzte Anlagegut von mehreren Anlagegütern eines Investitionsprojektes am 16.8.2021 bezahlt und in Betrieb genommen, so läuft die Frist zur Abrechnung aller Investitionen eines Investitionsprojekts mit 15.11.2021 ab.
Gerne beraten und unterstützen wir unsere Klienten bei dieser Arbeit, möchten aber darauf hinweisen, dass aufgrund der großen Anzahl von Förderanträgen aller unserer Klienten es bis zum Stichtag 30.9.2021 zu Engpässen kommen kann, und wir bitten Sie daher, uns zeitnah ab 1.9.2021 darüber zu informieren, ob Sie eine konkrete Unterstützung von uns wünschen.
Wenn Sie sich melden, senden wir Ihnen neben einem Infoblatt der AWS zur Förderungsabrechnung auch eine Exceltabelle für den Fall, dass Sie eine größere Anzahl an Rechnungsbelegen abrechnen möchten. Idealerweise erstellen Sie von jeder Lieferantenrechnung ein Scan im PDF-Format, sofern Sie die Rechnung nicht schon ohnehin als PDF-Datei elektronisch zugestellt bekommen haben.