Der Ausfallsbonus wird für die Kalendermonate November 2021 bis März 2022 verlängert (Ausfallsbonus III). Er ist monatlich mit € 80.000 gedeckelt und beträgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mindestens € 100. Der Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe kann den Ausfallsbonus auf Grund der Deckelung verringern. Es ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% in den Monaten November und Dezember 2021 bzw. 40% ab Jänner 2022 zum Vergleichsmonat notwendig und die Ersatzrate beträgt, je nach Kostenstruktur der Branche (Branchenliste siehe weiter unten) zwischen 10% und 40%. Der Ausfallsbonus umfasst nur einen Bonus, keinen Vorschuss auf den FKZ 800. Beantragbar ist der Ausfallsbonus ab dem 10. des Folgemonats bis zum 9. des Viertfolgemonats. Um die Fristen besser im Auge zu behalten, dürfen wir Ihnen eine kurze Übersicht geben:
beantragbar |
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Ausfallsbonus III | Vergleichszeitraum | von | bis |
November 2021 | November 2019 | 10.12.2021 | 09.03.2022 |
Dezember 2021 | Dezember 2019 | 10.01.2022 | 09.04.2022 |
Jänner 2022 | Jänner 2020 | 10.02.2022 | 09.05.2022 |
Februar 2022 | Februar 2020 | 10.03.2022 | 09.06.2022 |
März 2022 | März 2019 | 10.04.2022 | 09.07.2022 |
Die Branchenliste finden Sie hier -> nachsehen, ob Sie 10,20,30 oder 40% Ausfallsbonus erhalten
NEU soll geregelt werden, dass sich alle geförderten Unternehmen an die Covid-19-Bestimmungen halten müssen, sonst droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe aufgrund von Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, so müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückerstattet werden.
[update 6.12.21]