Der bisher bestehende und schon einmal verlängerte Verlustersatz (bis 31.12.2021) wurde auf Grund des Lockdowns erneut verlängert. Die Verlängerung gilt für Zeiträume von Jänner bis März 2022. Auch hier wird ein Umsatzeinbruch von mindestens 40% vorausgesetzt. Die Ersatzrate beträgt 70% bis 90% des Verlustes. Beantragbar wird der verlängerte Verlustersatz ab Anfang 2022 sein, es sind dazu noch Details offen. Anträge können für maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden (also maximal für den gesamten verlängerten Zeitraum). Der ursprüngliche Verlustersatz (bis 30.6.2021), die erste Verlängerung (bis 31.12.2021) und die zweite Verlängerung (Jänner bis März 2022) sind jeweils getrennt zu betrachten, d.h. innerhalb des Betrachtungszeitraums jeder Verlängerung ist für jeweils drei zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume ein Antrag möglich.
Für den ursprünglichen Verlustersatz (Betrachtungszeiträume bis 30.6.2021) wurde mit 22.11.2021 die Beantragungsfrist der zweiten Tranche bis 31.3.2022 (bislang 31.12.2021) verlängert. Die Endabrechnung muss ebenfalls bis 31.3.2022 erfolgen.
Beantragungsfrist für den FKZ 800 ebenfalls verlängert
Die Frist für die Beantragung der zweiten Tranche bzw des ganzen Fixkostenzuschusses 800.000 (FKZ 800) läuft nun bis spätestens 31.3.2022 (bislang 31.12.2021). Wird bis zum 31.3.2022 kein Antrag auf Gewährung des FKZ 800 eingebracht, so müssen alle erhaltenen Vorschüsse auf den FKZ 800 zur Gänze zurückbezahlt werden.