Am 19.11.2021 wurde vom Nationalrat das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Einführung eines Quellenbesteuerungsrechts für Dividenden aus Portfoliobeteiligungen in Höhe von 10%. Dividenden für internationale Schachtelbeteiligungen sind ausgenommen.
- Auf österreichischer Seite soll künftig die Anrechnungsmethode zu Anwendung kommen. Diese Änderung kann für in Österreich ansässige Unternehmen mit Investitionen in den VAE mitunter zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen, nachdem in den VAE (bislang) keine Ertragsteuern erhoben werden.
Nach Abschluss des innerstaatlichen Ratifikationsprozesses (Bundesrat am 2.12.2021) und dem Austausch der Ratifikationsurkunden werden die Änderungen voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten und damit für Steuerjahre ab dem 1.1.2023 wirksam werden.