Die 3. OÖ COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung sah die Einführung einer erweiterten 2,5G-Pficht am Arbeitsplatz in besonders sensiblen Bereichen ab 5. Dezember 2021 vor.
Diese Bestimmungen wurde am 2. Dezember 2021 durch das Landesgesetzblatt 117/2021 aufgehoben.
Dementsprechend treten in Oberösterreich keine verschärften Bestimmungen in Kraft. Es gelten weiterhin die bundesweit einheitlichen Regelungen für „3G am Arbeitsplatz“. Die bisher bereits geltenden 2,5G-Regelungen, auf Basis der bundesweit gültigen Bestimmungen, bleiben von dieser Änderung unberührt und gelten weiterhin.