Als Anerkennung für den in der Corona-Krise gezeigten besonderen Einsatz kann auch heuer wieder eine Bonuszahlung von maximal € 3.000 je Arbeitnehmer lohnsteuer-, sozialversicherungs– und lohnnebenkostenfrei bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass diese Prämienzahlung keine Umwandlung schon bisher gewährter Bonifikationen darstellt. Die Corona-Prämie steht nur echten Dienstnehmern, geringfügig Beschäftigen und Teilzeitkräften zu, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder im Homeoffice tätig war. Für eine steuerfreie Auszahlung ist eine ausreichende Dokumentation des Zusammenhangs mit der Corona-Krise unbedingt erforderlich. Diese Prämie muss für das Jahr 2021 abgerechnet werden und die Auszahlung muss diesmal bis spätestens Februar 2022 erfolgen.