Die Basissätze für freie bzw. verbilligte Mahlzeiten oder auch entsprechende Gutscheine wurden erhöht und zwar wie folgt:
- bei freiwilliger Verköstigung der Arbeitnehmer direkt am Arbeitsplatz oder bei Ausgabe von Gutscheinen, die nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können (Gaststätte oder Lieferservice) sind 8 € pro Tag steuerfrei
- bei Ausgabe von Gutscheinen, die nur zum Kauf von Lebensmitteln eingelöst werden können, die nicht sofort konsumiert werden müssen, beträgt der steuerfreie Betrag 2€