Das Land Oberösterreich unterstützt zusätzlich speziell kleine Handelsbetriebe und körpernahe Dienstleister, die vom letzten Lockdown im November und Dezember betroffen waren.
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Unternehmen, die nachweislich den Betrieb am Investitionsstandort in Oberösterreich aufgrund von rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit dem 4. Lockdown (von 22.11.2021 bis 16.12.2021) nicht öffnen durften und diesen Betrieb am Investitionsstandort auch nicht geöffnet hatten.