Der 4. Lockdown durch die Covid-19 Pandemie (von 22.11.2021 bis 16.12.2021) hat besonders kleine Fachhändler und körpernahe Dienstleister in Oberösterreich betroffen. Durch diese Förderung/diesen Zuschuss sollen vor allem neue Investitionen in diesen Branchen unterstützt werden.
Gegenstand der Förderung sind materielle Investitionen (z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung) mit einer Mindestinvestitionshöhe von EUR 5.000,-.
Die genauen Details können Sie hier in den Förderrichtlinien des Landes OÖ nachlesen.