Mehr als drei Wochen nach Abgabefrist des FKZ 800 am 31.3.2022 wurde nun nachträglich die Frist verlängert bis 30.Juni 2022.
Aber nicht für alle gilt das, sondern nur in diesen Fällen:
- wenn Sie die 1.Tranche bereits beantragt hatten
- wenn Sie einen Vorschuss auf den FKZ800 beantragt hatten im Zuge des ersten Ausfallsbonus
- wenn bereits ein Antrag gestellt wurde, der korrigiert werden muss, weil sich kurzfristig noch ein paar Berechnungsparameter geändert haben
Auch der Verlustersatz II wurde bis 30.6.2022 verlängert. Und auch hier gab es kurzfristig einige Anpassungen bei den Anspruchskriterien.