Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob
Viele junge Menschen nutzen die Sommermonate, um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln oder ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum zu absolvieren. Ist es nun ein Pflichtpraktikum mit oder ohne Taschengeld oder ein echter Ferialjob?
Auf den Seiten der ÖGK finden Sie dazu viele Tipps und Anleitungen -> Details zu Ferialjobs
Schnupperlehre
Schülerinnen und Schüler, die eine individuelle Berufsorientierung (Schnupperlehre) außerhalb der Unterrichtszeiten absolvieren, sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Dies trifft aber nur dann zu, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es muss sich um Schülerinnen und Schüler im oder nach dem achten Schuljahr handeln.
- Es darf kein „echtes“ Arbeitsverhältnis vorliegen.
- Die individuelle Berufsorientierung darf höchstens 15 Tage pro Betrieb und Kalenderjahr dauern.
- Die bzw. der Erziehungsberechtigte muss der individuellen Berufsorientierung zustimmen.
- Es liegt eine Bestätigung vor, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf alle relevanten Rechtsvorschriften (zum Beispiel jugendschutzrechtliche Bestimmungen) hingewiesen wurde.
- Wurde die Schule abgebrochen oder beendet, sind individuelle Berufsorientierungstage nicht möglich.
- Erfolgt das Schnuppern im Rahmen einer Schulveranstaltung oder als individuelle Berufsorientierung gemäß § 13b des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) – individuelle Freistellung vom Unterricht, auf dem Lehrplan aufbauend, maximal fünf Tage pro Unterrichtsjahr – und werden weder Geld- noch Sachbezüge gewährt, so ist ebenfalls keine Anmeldung erforderlich. Der Unfallversicherungsschutz ist durch die Schülerunfallversicherung gegeben. Bei der individuellen Berufsorientierung gemäß § 13b SchUG muss es sich um Schülerinnen und Schüler ab der achten Schulstufe allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen handeln (Schülerinnen und Schüler der Berufsschule sind davon ausgenommen).
Weite Details dazu auf den Seiten der ÖGK -> Details zur Schnupperlehre